AGB

1. Allgemeines



 

1.1. Die Teilnahme an Kursen, Touren und Events sowie die Benutzung der SUP Boards und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer sowie der Mieter haftet für alle von ihm verursachte Schäden und Verluste. Eine Vermietung
erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Bei Minderjährigen ist
 der Mietvertrag rechtsverbindlich vor Ort persönlich durch einen
Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Die Ausgabe des Mietmaterials kann auch
durch Vorlage einer nachprüfbaren Vollmacht erfolgen. Bitte vermerken Sie in diesem
Fall den Namen und die Telefonnummer, unter der der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt
der Mietübergabe oder des Kurses erreichbar ist.
Die gültigen AGB's von SUPmobilTrainer werden anerkannt.

1.2.Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell
beeinträchtigt ist, die angebotenen Leistungen ohne Gefahr für sich und andere
auszuüben.

1.3. Voraussetzung für die Teilnahme an allen Angeboten auf dem
Wasser ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel
schwimmen zu können.



1.4. Ist der Teilnehmer minderjährig, so ist eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters
erforderlich, dass die unter 1.2. und 1.3. bestimmten Voraussetzungen durch den
Minderjährigen erfüllt werden. Diese Erklärung wird zumindest konkludent durch
Zustimmung des Erziehungsberechtigten zur Anmeldung zum Angebot unter
Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt.



1.5. Mit der Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen kann SUPmobilTrainer
darauf vertrauen, dass die unter 1.2 und 1.3 bestimmten Voraussetzungen durch die
Person des Teilnehmers erfüllt werden.



1.6. Der Kursteilnehmer sowie der  Mieter verpflichtet sich, das Material  mit Sorgfalt zu behandeln.
Schäden und Verschmutzungen werden auf Kosten des Kursteilnehmers sowie des Mieters entfernt. Auf
vorhandene Schäden ist SUPmobilTrainer  hinzuweisen. Im Falle einer Vermietung  hat der Mieter die Mietgegenstände vollständig und
persönlich dem Vermieter zurückzugeben. Bei Verlust und / oder Beschädigung der
Mietsachen haften Mieter und Benutzer als Gesamtschuldner. Vom Mieter ist voller
Ersatz zu leisten, auch wenn Verursacher Dritte und Naturgewalten sind.



1.7. Im Falle einer Vermietung übernimmt der Mieter nach Annahme/Übernahme die volle Haftung der
Mietgegenstände. Nimmt der Mieter Leistungen des Vermieters in Anspruch für
mehrere Teilnehmer, so bleibt er dem Vermieter gegenüber in allen Punkten haftbar.
Insbesondere haftet er gegenüber dem Vermieter für die anderen Teilnehmer mit.

 

2. Zahlung



2.1. Die Zahlung erfolgt im voraus per Überweisung, bei Materialübergabe oder bei Kursstart/Eventstart auch in bar. Ist eine Zahlung per Rechnung vereinbart, so ist diese 14 Tage nach
Rechnungserhalt zahlbar.



2.2. Die Preise sind jeweils der aktuellen Preisliste/Angeboten auf der Homepage www.supmobiltrainer.de zu entnehmen.



 

3. Sicherheit



3.1. Der Kursteilnehmer/Mieter bestätigt, dass die Benutzer der SUP-Boards ausnahmslos Schwimmer sind. Für Nichtschwimmer besteht eine Rettungswestenpflicht. Eigene
Westen sind erwünscht, andernfalls sind diese zu mieten. Für Personenschäden
schließt der Vermieter die Haftung aus. Die Benutzer werden wegen der Unfallgefahr
auf das Tragen von Rettungswesten aufmerksam gemacht. Aus Sicherheitsgründen
dürfen Kinder bei uns erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr Stand Up Paddling
betreiben.

3.2. Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist das Tragen von
Rettungswesten Pflicht. Aufblasbare Schwimmhilfen sind bei uns nicht zugelassen.
Das Stand Up Paddling außerhalb der vorab besprochenen Gewässern ist ausdrücklich
verboten. Bei Missachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen sind wir berechtigt, die
Anmietung oder die Tour sofort abzubrechen. Der Mietpreis sowie die Nebenkosten
werden in diesem Falle in voller Höhe zur Zahlung fällig.





 

4. Haftungsausschluss



4.1. SUPmobilTrainer haftet als Kurs-, Tour- und Eventanbieter sowie als Verleiher nicht für Personen-, Sach- und
Transportschäden.

4.2. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen wird keinerlei Haftung übernommen. 

4.3. Bei Vermietungen haftet der  Vermieter weder
vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem Benutzer oder
 Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung der Mietgegenstände entstehen. Der Benutzer wird den Vermieter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen freistellen.
Der Benutzer stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von
Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem
Gebrauch der Mietgegenstände durch ihn oder eine dritte Person frei.




 

5. Höhere Gewalt



5.1. SUPmobilTrainer ist bei einer gesundheitsgefährdenden Situation aufgrund der
Wetterlage berechtigt, Touren und Kurse abzusagen. In diesem Falle hat der Teilnehmer  keinen 
Anspruch auf Kostenerstattung von Nebenkosten (Anreise, Hotelübernachtung etc.).



 

6. Sorgfaltspflicht



6.1. Abfälle sind in mitzubringenden Mülltüten zu sammeln und, sofern vorhanden, am
Ende von Kursen oder Touren in öffentlich aufgestellten Mülleimern zu entsorgen oder dem Hausmüll
zuzuführen. Die Natur ist  absolut sauber zu hinterlassen.



6.2. Bei Missachtung der Natur, grobem Fehlverhalten, insbesondere auch durch
Alkoholmissbrauch, Lärm, Materialmissbrauch und unzulässiger Müllentsorgung kann
SUPmobilTrainer den sofortigen Abbruch des Kurses oder der Tour fordern. Sämtliche Kosten und
Folgekosten sind vom Auftraggeber zu zahlen.



6.3. Die Sicherheit und der Zustand des Materials werden regelmäßig in
Überprüfungen und Wartungsarbeiten gewährleistet. Im eigenen Interesse ist jeder
Benutzer verpflichtet, das Material unmittelbar nach der Annahme und vor dem
Einsatz zu überprüfen. Schäden jeder Art sind sofort anzuzeigen.



6.4. Den Anweisungen der Betreuer und der Kursleiter von SUPmobilTrainer ist unbedingt Folge zu leisten. Bei ordnungswidrigem Verhalten, kann der Teilnehmer ausgeschlossen werden.
Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.




6.5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Teilnahme stets im Sichtbereich der beaufsichtigenden Personen zu bleiben und das Übungsgelände/Übungsgewässer nicht zu verlassen.

 

8. Anmeldungen und Rücktritt von Kursen und Verleih




 

8.1. Die Anmeldungen sowie Rücktritte zu allen Kursangeboten, Events und Verleih bedarf der Schriftform. Bei Minderjährigen
ist zur rechtsgültigen Wirksamkeit die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen
Vertreters beizubringen.



8.2. SUP Kurse & Touren finden bei jeglicher Wetterlage statt. Ausgenommen sind Gewitter, Starkregen
und Sturm auf und über dem Gewässer. Jeder Kursteilnehmer ist verpflichtet, sich über die Wetterlage
zu informieren oder bei  SUPmobilTrainer nachzufragen. Ist eine Gefährdung der Kursteilnehmer durch die Wetterlage zur Kurszeit erkennbar, wird der Kurs
abgebrochen oder abgesagt. 

8.3. SUPmobilTrainer behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag
zurückzutreten, sofern die Mindestteilnehmerzahl der Kurse nicht erreicht wird.
 Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (wie Naturereignissen, zum Beispiel Wind,
Gewitter) oder im Falle von Zerstörung des Equipments. Geleistete Zahlungen werden
erstattet, weitergehende Ansprüche bestehen jedoch nicht.



8.4. Teilnehmer, die in einen Kurs, andere Teilnehmer oder Gäste nachhaltig stören, sich
vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der
weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Geleistete Zahlungen werden nicht
erstattet.

8.5. Erscheint ein Teilnehmer nicht zu seinem Kurstermin, verfällt dieser. Eine Absage bis mindestens

einer Stunde vor dem Termin muss erfolgen.

 

9. Verleih

9.1. Bei der Vermietung der Verleih Boards von SUPmobilTrainer übernimmt der Mieter jegliche Haftung für seine Aktivitäten mit dem Material.

 

9.2. Dem Mieter sind alle Punkte der AGS`s bekannt.

 

9.3. Der Mieter bestätigt, dass er mindestens 15 min. frei in allen Gewässern schwimmen kann. Das gilt auch für weitere Personen die an dem Verleih beteiligt sein könnten.

 

9.4. Der Mieter bestätigt, dass wenn von Ihm das geliehene Board an 2. und 3. weiter gegeben wird, dass der Mieter die volle Haftung dafür übernimmt.

 

9.5. Der Mieter bestätigt, dass er alle nötigen Kenntnisse besitzt, wenn er sich auf sämtlichen Gewässern mit den möglichen Gefahren begibt. 

 

9.6. Der Mieter und Vermieter prüfen bei Ausgabe der Boards evtl. vorhandene Schäden. Diese werden vom Mieter bemängelt, falls vorhanden.

 

9.7. Der Mieter und Vermieter prüfen bei Rückgabe der Boards evtl. vorhandene Schäden. Diese werden vom Vermieter bemängelt, falls vorhanden.

 

9.8. Es wird bei der Übergabe des Material ein Protokoll festgehalten. Der Mieter unterschreibt dieses. Sein Personalausweis ist erforderlich.

 

9.9. Sollten im Zeitraum des Verleih Schäden am Board und Material entstanden sein ( die bei der Ausgabe nicht da waren ), bestätigt der Mieter für den vollen Schaden aufzukommen. Dieser kann bis zum vollen Ersatz des Materials erhoben werden.

 

9.10. Der Mieter bestätigt gegenüber SUPmobilTrainer, sorgfältig mit dem geliehenen Material umzugehen.

 

10. Bildnutzung/Datennutzung/Datenschutz



 

10.1. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Sie haben jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich dafür via E-Mail an uns.
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus- und Email-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufbare Einwilligung an Dritte weiter.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin willigen mit der Buchung ein, dass sie während des Aufenthaltes bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten fotografiert und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung von SUPmobilTrainer verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich via E-Mail widerrufen werden.


 

11. Kontakt




SUPmobilTrainer

Andre Braun

Pliesterbecker Straße 131 e

46284 Dorsten 


Mail: info@supmobiltrainer.de


 

12. Unwirksamkeit



Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die
unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
und rechtlichen Willen der Vertragsparteien entspricht.





 

13. Gerichtsstand
und Erfüllungsort

Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Dorsten.